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   FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/2009   

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https://dejure.org/2009,22687
FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/2009 (https://dejure.org/2009,22687)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 2 K 784/2009 (https://dejure.org/2009,22687)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 2 K 784/2009 (https://dejure.org/2009,22687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für die Kosten der Sanierung asbesthaltiger Dächer bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Vorsteuerabzugs aus Rechnungen u.a. für das Umdecken eines Daches und einer Dacherweiterung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage; Gegenstandsbezogene Zuordnung der empfangenen Leistung zum Unternehmen als Voraussetzung für das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 14; UStG § 14a
    Vorsteuerabzug für eine Dachsanierung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug für eine Dachsanierung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 833
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Erwirbt der Unternehmer Investitionsgüter, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden kann, so ist er berechtigt, diese Gegenstände in vollem Umfang seinem Unternehmen zuzuordnen und die beim Erwerb geschuldete Umsatzsteuer ebenso in vollem Umfange zum Abzug zu bringen (vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798 und vom 31.01.2002 V R 61/96, BStBl. II 2003, 813; Wagner in Sölch/Ringleb; a.a.O., § 15 Rz. 267).

    Das Recht auf Abzug der Vorsteuer aus den laufenden Aufwendungen hängt dabei von dem Zusammenhang mit den besteuerten Umsätzen des Unternehmers ab, auch wenn der Gegenstand selbst Privatvermögen bleibt (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2008 XI R 64/06, a.a.O.; vgl. Wagner in Sölch/Ringleb; a.a.O., § 15 Rz. 268).

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Bei der Entscheidung über die Zuordnung eines Investitionsgutes zum Unternehmen des Steuerpflichtigen oder über die Berechtigung des Vorsteuerabzugs ist nämlich auf den Regelungszweck des Mehrwertsteuerrechts abzustellen, wobei den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts Vorrang vor dem nationalen Recht einzuräumen ist (vgl. EuGH-Urteil vom 15.07.1964 Rs. 6/64 - Costa -, NJW 1964, 2371; vgl. Klenk in Sölch/Ringleb; a.a.O., vor § 1 Rz. 13) und damit nationale Rechtsvorschriften so auszulegen sind, dass sie nicht in Widerspruch zu Vorschriften in Richtlinien der EU stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99 - Seeling -, BStBl. II 2004, 371).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Erwirbt der Unternehmer Investitionsgüter, die er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden kann, so ist er berechtigt, diese Gegenstände in vollem Umfang seinem Unternehmen zuzuordnen und die beim Erwerb geschuldete Umsatzsteuer ebenso in vollem Umfange zum Abzug zu bringen (vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798 und vom 31.01.2002 V R 61/96, BStBl. II 2003, 813; Wagner in Sölch/Ringleb; a.a.O., § 15 Rz. 267).
  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Der Betrieb einer Photovoltaikanlage erfüllt die Voraussetzungen einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn er als Nutzung eines Gegenstandes der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient (vgl. BFH-Urteil vom 11.04.2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (ständige Rspr. vgl. BFH-Urteil vom 08.03.2001 V R 24/98, BStBl. II 2003, 430 und BFH-Beschluss vom 21.04.2008 V B 231/07, BFH/NV 2008, 1358).
  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Bei der Entscheidung über die Zuordnung eines Investitionsgutes zum Unternehmen des Steuerpflichtigen oder über die Berechtigung des Vorsteuerabzugs ist nämlich auf den Regelungszweck des Mehrwertsteuerrechts abzustellen, wobei den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts Vorrang vor dem nationalen Recht einzuräumen ist (vgl. EuGH-Urteil vom 15.07.1964 Rs. 6/64 - Costa -, NJW 1964, 2371; vgl. Klenk in Sölch/Ringleb; a.a.O., vor § 1 Rz. 13) und damit nationale Rechtsvorschriften so auszulegen sind, dass sie nicht in Widerspruch zu Vorschriften in Richtlinien der EU stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24.07.2003 V R 39/99 - Seeling -, BStBl. II 2004, 371).
  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/98

    Umsatzsteuer-Jahresbescheid während Einspruchsverfahren

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Streitgegenstand ist der Umsatzsteuerjahresbescheid 2008 vom 11.08.2009 (BFH-Urteil vom 04.11.1999 V R 35/98, BStBl II 2000, 454).
  • BFH, 17.05.1985 - III R 213/82

    Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage -

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Darüber hinaus ist die Klage jedenfalls mit der Einspruchsentscheidung vom 13.08.2009 zulässig geworden (BFH-Urteil vom 17.05.1985 III R 213/82, BStBl II 1985, 521).
  • BFH, 10.03.2006 - V B 81/05

    Vorsteuer - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    So ist nach dem BFH-Beschluss vom 10.03.2006 (V B 81/05, BFH/NV 2006, 1364) bereits geklärt, "dass ein Unternehmer einen Gegenstand seinem Unternehmen zuordnen darf, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen und beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll.
  • BFH, 21.04.2008 - V B 231/07

    Vorsteuerabzug bei Kosten für Vorbereitungshandlungen - keine Revisionszulassung

    Auszug aus FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
    Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (ständige Rspr. vgl. BFH-Urteil vom 08.03.2001 V R 24/98, BStBl. II 2003, 430 und BFH-Beschluss vom 21.04.2008 V B 231/07, BFH/NV 2008, 1358).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2607/08

    Vorsteuerabzug bei Austausch eines asbesthaltigen Daches für Photovoltaikanlage -

    Zum LS: Die Tatsache, dass das Dach möglicherweise durch die bisherige Nutzung erneuerungsbedürftig ist, steht einem Bezug der Leistung für das Unternehmen nicht entgegen (Anschluss an Urteil des FG Nürnberg vom 29.09.2009 2 K 784/2009).

    Das Finanzgericht Nürnberg führt mit Urteil vom 29.09.2009 - 2 K 784/2009, dem der Senat sich insoweit anschließt, aus:.

    32 Im Urteil vom 29.09.2009 - 2 K 784/2009 (rkr.) führt das FG Nürnberg aus, dass der Vorsteuerabzug zu gewähren ist, wenn eine Sanierung erforderlich ist, weil die Montage der Photovoltaikanlage auf einem asbesthaltigen Dach nicht zulässig ist.

    Entsprechend den Ausführungen des FG Nürnberg (Urteil vom 29.09.2009 a.a.O.) für den Fall der Sanierung, weil das Dach asbesthaltig ist, ist es für die unternehmerische Veranlassung ausreichend, dass ohne die Anlage die Dachsanierung nicht erforderlich gewesen wäre.

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 6 K 1963/11

    Vorsteuerabzug bei Austausch eines asbesthaltigen Daches für Photovoltaikanlage -

    Das Finanzgericht Nürnberg führt mit Urteil vom 29.09.2009 - 2 K 784/2009, dem der Senat sich insoweit anschließt, aus:.

    Im Urteil vom 29.09.2009 - 2 K 784/2009 (rkr.) führt das FG Nürnberg aus, dass der Vorsteuerabzug zu gewähren ist, wenn eine Sanierung erforderlich ist, weil die Montage der Photovoltaikanlage auf einem asbesthaltigem Dach nicht zulässig ist.

    Entsprechend den Ausführungen des FG Nürnberg (Urteil vom 29.09.2009 a.a.O.) für den Fall der Sanierung, weil das Dach asbesthaltig ist, ist es für die unternehmerisch Veranlassung ausreichend, dass ohne die Anlage die Dachsanierung nicht erforderlich gewesen wäre.

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 26/11

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage;

    Das FG folge der Rechtsauffassung des FG Nürnberg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29. September 2009  2 K 784/2009 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 833).
  • BFH, 15.06.2011 - XI R 10/11

    Tod des Klägers - Keine wirksame Aufnahme des Prozesses durch Vermächtnisnehmer -

    Der Senat folge der Rechtsauffassung des FG Nürnberg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 29. September 2009  2 K 784/2009 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 833).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.10.2013 - 4 K 90/13

    Vorsteuerabzug bei Sanierung eines asbesthaltigen Daches zur Errichtung einer

    Ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang der mit der Dachsanierung verbundenen Leistungen mit dem Stallgebäude könne entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs -BFH- (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2012, 438; vom 14. März 2012 XI R 26/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2012, 1192) nicht daraus abgeleitet werden, dass es sich hierbei auch um Erhaltungsaufwendungen für das Gebäude handele (Finanzgericht -FG- Nürnberg, Urteil vom 29. September 2009 2 K 784/2009, Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 833).
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